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ArbG Ludwigshafen, 07.05.2009 - 4 Ca 1755/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 07.05.2009 - 4 Ca 1755/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 367/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2009 - 6 Sa 367/09
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 7.5.2009 - 4 Ca 1755/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Hinsichtlich der erstinstanzlich gestellten Rechtsauffassungen der Parteien sowie der Anträge wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 07.05.2009 - 4 Ca 1755/08 - (Seite 2 bis 6 = Bl. 106 bis 110 d. A.) gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 07.05.2009 - 4 Ca 1755/08 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.08.2008 beendet worden ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2010 - 6 Sa 273/10
Versäumung der Geltendmachungsfrist des § 14 Nr. 3 MTV-Elektrohandwerk
Die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage mit dem AZ: 4 Ca 1755/08 wurde rechtskräftig abgewiesen.